Große Volksparteien und Kleinparteien
Eine Partei ist eine organisierte Vereinigung von Menschen, die ähnliche politische Ziele verfolgen. In Deutschland gibt es zurzeit rund 70 Parteien. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes wirken sie "bei der politischen Willensbildung des Volkes mit".
Manche Parteien bestehen schon seit mehr als 100 Jahren, andere wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Einige haben sich wieder aufgelöst, weil sie ihre Ziele erreicht hatten oder ihre Inhalte nicht mehr zum Zeitgeist passten. Das Spektrum an Parteien ist breit gefächert.
Einige Beispiele: CDU/CSU und SPD galten in den ersten 60 Jahren der Bundesrepublik Deutschland als die beiden großen Volksparteien, da sie bei den Wahlen immer die meisten Stimmen erhielten. Die FDP war meistens das "Zünglein an der Waage", das den großen Parteien zur Regierungsmehrheit verhalf.
Denn wenn eine Partei keine absolute Mehrheit im Parlament hat, geht sie mit anderen Parteien eine Koalition ein, um regieren zu können. Als Koalitionspartner hat die FDP auf Bundesebene viele Jahre zusammen mit der CDU/CSU regiert (von 1949 bis 1956, von 1961 bis 1966, von 1982 bis 1998 und von 2009 bis 2013) und auch mit der SPD (von 1969 bis 1982 und seit 2021 zusammen mit SPD und den Grünen).
Seit der Jahrtausendwende hat sich das geändert. Besonders in einigen ostdeutschen Landesparlamenten erzielte Die Linke (oder ihre Vorgängerpartei PDS) hohe Stimmanteile. Auch die "Alternative für Deutschland" (AfD) oder "Bündnis 90/Die Grünen" gewinnen bundesweit in den Parlamenten manchmal fast genauso viele Stimmen wie die großen Parteien oder überholen sie sogar.
Daher behaupten manche Wissenschaftler, es gebe heute gar keine Volksparteien mehr, da sich viele Menschen nicht mehr wie früher ein Leben lang mit einer bestimmten Partei identifizieren, sondern als Wechselwähler mal für die eine, mal für eine andere Partei stimmen.
Daneben bilden sich immer wieder neue Kleinparteien, zum Beispiel die Piratenpartei, die Tierschutzpartei oder die Satirepartei "Die Partei". Sie entstehen oft aus spontanen Stimmungen heraus, schaffen aber meistens nicht den Einzug in die Parlamente, weil sie zu wenig Stimmen erhalten.
Wie und warum gründet man eine Partei?
Eigentlich kann jeder Mensch eine Partei gründen. Aber es gibt klare Regeln, die eingehalten werden müssen.
Im Prinzip reichen ein Bleistift, Papier und drei Personen. Denn der Parteivorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Außerdem muss man eine Satzung und ein Parteiprogramm beschließen, denn meistens geht es bei der Gründung um konkrete politische Forderungen.
Wenn der Vorstand gewählt ist, müssen alle Unterlagen zusammen mit dem Gründungsprotokoll zur Prüfung zum Bundeswahlleiter geschickt werden. Offiziell anerkannt und für Wahlen zugelassen ist die Partei aber erst, wenn der Bundeswahlausschuss von der Ernsthaftigkeit der Partei überzeugt ist und sie genug Mitglieder hat, wobei in der Regel rund 400 ausreichen.
Um Flugblätter und Plakate drucken zu können, Büroräume anzumieten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen, brauchen die Parteien Geld. Das bekommen sie zum einen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Außerdem erhalten sie finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Stimmen sie bei den jüngsten Wahlen bekommen haben und wie hoch die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind.
Alle Parteien müssen offenlegen, woher sie ihr Geld bekommen und wie sie es verwenden. Damit soll vermieden werden, dass sie von mächtigen Geldgebern oder wirtschaftlichen Interessen abhängig sind.
Parteien entstehen, wenn es in der Bevölkerung bestimmte Wünsche, Zweifel oder Ängste gibt. So entstand beispielsweise die Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aus der Ökologie- und Friedensbewegung der 1970er- und 1980er-Jahre. Die Linke bildete sich unter anderem aus der Unzufriedenheit über die sozialen Einschnitte der "Agenda 2010" – einer Reform des Sozialsystems unter der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
Rückblick: Weimarer Republik und danach
Mitte des 19. Jahrhunderts schlossen sich einige Abgeordnete in den Parlamenten zu Gruppierungen zusammen. Daraus entstanden die ersten politischen Parteien. Die SPD als älteste deutsche Partei stammt aus dieser Zeit.
In der Weimarer Republik (1918-1933) waren teilweise 17 Parteien im Reichstag vertreten. Dies wurde schließlich zum Problem, denn mit jeder Wahl wurde es schwieriger, stabile Regierungen zu bilden. Daher spricht man heute immer wieder von "Weimarer Verhältnissen", wenn in einem Parlament viele kleine, oft auch extremistische Parteien vertreten sind.
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) gab es nur die "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP). Alle anderen Parteien waren verboten.
Ab 1945 entstanden in den westlichen Besatzungszonen – dem Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland – viele neue Parteien, zum Beispiel die CDU, die CSU und die FDP. Um zu verhindern, dass zu viele Parteien in den Parlamenten vertreten sind, wurde die "Fünf-Prozent-Klausel" eingeführt. Demnach kann eine Partei nur dann in den Bundestag oder einen Landtag einziehen, wenn sie mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen bekommen hat.
In der Sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, bestimmte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) das politische Leben. Es gab zwar noch vier kleinere Parteien, die "Blockparteien", aber diese trugen fast immer die Politik der Regierung mit.
Vom kleinen Ortsverband bis zum Präsidium
Politik soll nicht nur in den Parlamenten stattfinden, sondern für alle Menschen lebendig und greifbar sein. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich die Möglichkeit haben, politische Entscheidungen zu beeinflussen, ist eine Demokratie lebendig.
Daher sind die Parteien in verschiedene Ebenen gegliedert. Auf jeder Ebene wählen die Mitglieder Vorstände, die die Partei leiten.
Auf der untersten Ebene steht der Ortsverband. Hier findet der engste und persönlichste Kontakt zwischen Partei und Bürgern statt. Und hier sind auch die Probleme und Wünsche der Menschen am ehesten zu spüren. Oft geht es um Dinge wie einen neuen Sportplatz, eine neue Straße oder Ampelanlage. Manchmal trifft man sich hier auch einfach zum Feiern oder zum lockeren Austausch von Meinungen.
Darüber stehen die Kreis- und Landesverbände, und darüber ist der Bundesverband angesiedelt, der über die Aktivitäten der Partei im gesamten Bundesgebiet entscheidet.
Auf jeder Ebene der Partei werden Menschen beauftragt, auf der nächsthöheren Ebene Entscheidungen zu treffen. Diese nennt man Delegierte. Sie treffen sich auf Versammlungen und Parteitagen und entscheiden dort über die politischen Grundsätze der Partei.
Ungefähr einmal im Jahr findet ein Bundesparteitag statt. Dort diskutieren die Delegierten über grundsätzliche Fragen, zum Beispiel über die Haltung der Partei zur Atomkraft oder zu militärischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Und sie wählen den Bundesvorstand und das Präsidium. Das ist die Führung der Partei, die die politischen Positionen gegenüber der Öffentlichkeit vertreten muss.
Wann kann eine Partei verboten werden?
Wenn eine Partei die Grundsätze unserer Demokratie beseitigen will, kann sie verboten werden. Die Entscheidung dafür liegt beim Bundesverfassungsgericht. Bisher ist dies seit 1949 aber nur zweimal passiert: 1952 und 1956.
1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten. Ihr wurde vorgeworfen, als Nachfolgeorganisation der NSDAP rechtsradikale Positionen zu vertreten. 1951 leitete die Bundesregierung ein Parteiverbotsverfahren gegen die SRP ein. Ein Jahr später bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot.
Die zweite Partei, die in der Bundesrepublik verboten wurde, war die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Sie war zwar in einigen Landesparlamenten und bis 1953 auch im Bundestag vertreten, wurde aber schon 1951 als verfassungsfeindlich eingestuft. Fünf Jahre später, im Jahr 1956, wurde die KPD offiziell verboten.
Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gab es zwei Verbotsverfahren, weil ihr eine rechtsextreme Gesinnung vorgeworfen wurde. Doch beide Verfahren scheiterten. 2001 stellten Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat einen Verbotsantrag wegen Volksverhetzung.
Doch 2003 kam heraus, dass Verbindungsleute, also Spitzel, des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung tätig waren und dort politische Entscheidungen getroffen hatten. Damit war die staatliche Seite nicht mehr neutral und das Verfahren wurde eingestellt. 2017 wies das Bundesverfassungsgericht einen zweiten Verbotsantrag mit der Begründung ab, die NPD sei inzwischen bedeutungslos geworden.
Dass Parteien nicht leichtfertig, sondern nur in Ausnahmefällen verboten werden, hat gute Gründe: Die Zeit des Nationalsozialismus hat gezeigt, was passiert, wenn eine Partei die Macht an sich reißt und andere Parteien verbietet. Eine lebendige Demokratie lebt von Meinungsvielfalt und einer offen und fair geführten Streitkultur.
(Erstveröffentlichung: 2021. Letzte Aktualisierung 28.06.2021)
UNSERE QUELLEN
- Bundeszentrale für politische Bildung: "Parteien" (2018)
- Bundeszentrale für politische Bildung: "Parteien in Deutschland – Zahlen und Fakten"
- Bundeszentrale für politische Bildung: "Deutsche Demokratie: Parteien"
- Bundeszentrale für politische Bildung: "Parteien als Organisation"
- Michael Weigl, Jule Klink: "Parteien. Unverzichtbar – überholt? Eine problemorientierte Einführung in das Studium". UTB, Stuttgart 2021
- Frank Decker, Viola Neu (Hrsg.): "Handbuch der deutschen Parteien". Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2017
- Oskar Niedermayer (Hrsg.): "Handbuch der Parteienforschung". Springer VS, Heidelberg 2017
- Klaus Detterbeck: "Parteien und Parteiensystem". UTB, Stuttgart 2011 (nur als E-book)